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Bußgelder an Fahrer sind steuerpflichtiger Lohn?

Foto: benjaminnolte/Fotolia

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04.03.2014


Dieser entschied, dass es nicht im Arbeitgeberinteresse liegen könne, die Bußgelder für Verstöße der Fahrer gegen geltende Vorschriften zu übernehmen. Zudem könne es keinen Steuerbonus auf Bußgelder geben. Damit ist der Bundesfinanzhof von früherer Rechtsposition abgewichen. Da hatte nämlich ein Spediteur die Bußgelder fürs Falschparken übernommen. Das war dann kein steuerpflichtiger Lohn.

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