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E-Mails bei der Steuerprüfung

Mitarbeiter müssen dafür sensibilisiert werden, dass auch E-Mails bei einer Steuerprüfung ausgewertet werden. (Grafik: Feydzhet Shabanov / Fotolia.com)

03.11.2017

Es ist gar nicht lange her, da erfolgte die gesamte geschäftliche Korrespondenz per Brief oder auch per Fax. Diese Korrespondenz musste aufbewahrt werden.

Das hat man schon in der Berufsschule gelernt. Mittlerweile läuft der größte Teil des schriftlichen Verkehrs über das Internet, per E-Mail. Und wie sieht es dabei mit der Aufbewahrung aus? Die Finanzämter haben nach den »Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen« (GDPdU) natürlich auch Zugriff auf steuerrelevante E-Mails. Wie die Datenträger fälschungssicher aufbewahrt werden müssen, wird dem geschätzten Leser sicher der verbundene Steuerberater mitteilen. (Wir haben den Eindruck, dass die Aufbewahrungsverpflichtungen und -fristen noch nicht bei allen Unternehmern angekommen sind.) [...]

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