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Investitionsabzugsbetrag – alte Ansparafa

Foto: hd-desigh/Fotolia

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20.09.2013


Hier mal eine gute Nachricht: Seit 2008 gibt es den sogenannten Investitionsabzugsbetrag (IAB). Mit diesem fördert der Gesetzgeber Investitionen in der Zukunft. Für geplante Investitionen in den kommenden 3 Jahren kann man unter Einhaltung entsprechender Kriterien 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Minderung der steuerpflichtigen Einkünfte geltend machen.

Damit kommt es für den Steuerpflichtigen zu einer Steuerstundung,  nicht zu einer Steuerersparnis. Unproblematisch war, wenn innerhalb dieses Dreijahreszeitraums dann tatsächlich eine Investition erfolgt ist. Der gebildete Investitionsabzugsbetrag musste dem steuerlichen Gewinn wieder hinzugerechnet werden, in gleicher Höhe konnte durch eine Reduzierung der Anschaffungskosten diese Auflösung wieder neutralisiert werden. Im Ergebnis konnten die Einkünfte so bis zu 3 Jahre vor der Investition reduziert werden.

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