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Lebensarbeitszeitmodell – Erstmalige Urteile der Finanzrechtsprechung

10.06.2012


Bis zum 31.01.2009 konnten auch Geschäftsführer an einem Lebensarbeitszeitmodell teilnehmen. Danach war dies mit steuerlicher Wirkung gemäß einem Schreiben des BMF vom 17.06.2009 nicht mehr möglich.

Nunmehr kommt Bewegung in diese Angelegenheit. Der - sehr streitbare - Ausschluss der Geschäftsführer generell wird nun von der Finanzrechtsprechung geprüft. Zwei Finanzgerichte haben aktuell gegen die Auffassung der Finanzverwaltung geurteilt. So hat das Finanzgericht Hessen mit Urteil vom 19.01.2012 in einem Gesellschafter-Geschäftsführerfall zugunsten des Geschäftsführers entschieden, dass auch nach dem 01.02.2009 kein Lohnzufluss zu versteuern ist. Gegen das Urteil wurde seitens der Finanzverwaltung Revision beim BFH eingelegt (Az. beim BFH VI R 25/12). Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.03.2012 einen Fremdgeschäfts¬führerfall zugunsten des Geschäftsführers entschieden. Das Finanzgericht hat hier auch eine Revision zugelassen. Uns ist derzeit noch nicht bekannt, ob eine solche - hiervon gehen wir aus - von der Finanzverwaltung eingelegt wurde.

Der BFH wird nun Gelegenheit haben, diese Rechtsprechung zu überprüfen. Wir sind positiv gestimmt, dass er die FG Urteile bestätigen wird.

Zugunsten der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Münster am 24.03.2011 entschieden. Dieses Urteil ist auch rechtskräftig. Allerdings war dieser Fall sehr speziell und kann daher nicht auf die uns bekannten Modelle übertragen werden.

Wir werden Sie über den weiteren Fortgang der Rechtsprechung auf dem Laufenden halten. Vielleicht können wir ja bald schon wieder mit dem Modell für das Alter ansparen.