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Unternehmensnachfolge – Die Uhr tickt!

07.10.2014

Erbschafts-/Schenkungsteuer im Kreuzverhör (Handelsblatt 09.07.2014) Weniger Privilegien für Firmenerben bzw. –nachfolger (Handelsblatt 10.07.2014)

Am 08.07.2014 fand die mündliche Verhandlung zur Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, hat mit Beschluss vom 27.09.2012 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Regelung bei der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer im Hinblick auf die umfangreichen steuerlichen Begünstigungen für betriebliches Vermögen im Vergleich zu Privatvermögen verfassungswidrig ist. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss verschiedene Gestaltungen aufgeführt, die es den Steuerpflichtigen unter Zuhilfenahme versierter steuerlicher Berater ermöglichen, im erheblichen Maße Schenkungsteuer zu vermeiden. Hierüber hat das Bundesverfassungsgericht nun mündlich verhandelt. Die Verfassungsrichter haben eindeutig erkennen lassen, dass sie die seit 2009 geltenden Regelungen für eine ungerechtfertigte Überprivilegierung von Firmennachfolgern halten. Dies lässt nichts Gutes erwarten. 

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